von Stephan Krauss, Sales Manager LONGi Europe DG für die DACH-Region
Das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) hat am 28. August 2024 die Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen, Ausgabe 2024/1 (MVV TB 2024/1) offiziell veröffentlicht. In Deutschland beginnen nun die übrigen Bundesländer damit, die neue Vorschrift in Landesrecht umsetzen. Mit der sogenannten Drei-Quadratmeter-Regel können damit auch Solarmodule verbaut werden, die größer als 2 m² sind. Die Mehrheit der Bundesländer plant die Bestimmung bis Ende 2024 umzusetzen. Sechs Bundesländer haben das bereits getan, was flächenmäßig mehr als 70 Prozent des deutschen Marktes ausmacht.
Bereits im Oktober 2023 nahm die Behörde die Drei-Quadratmeter-Regel in die entsprechende Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB) auf. Die offizielle Freigabe ist für die Mehrheit der Länder nun der Startschuss für die Umsetzung auf Bundesländerebene.
Bisher waren Solarmodule mit einer Einzelfläche von mehr als zwei Quadratmetern auf Dächern mit einer Neigung von bis zu 75 Grad baurechtlich nicht zugelassen. Für solche Anlagen war eine vorhabenbezogene Bauartgenehmigung erforderlich, die aufwändig und zeitintensiv ist.
Rechtssicherheit für Installateure - Trend zu größeren Modulen mit mehr Leistung ist ungebrochen
Mit der Zwei-Quadratmeter-Regelung nahm Deutschland bisher eine Sonderstellung in Europa ein. In anderen europäischen Ländern gab und gibt es keine Größenbeschränkung für die Installation von Solarmodulen. Damit können nun auch Endverbraucher*innen und Gewerbetreibende von größeren und leistungsstärkeren Modulen profitieren. Installateur*innen auf der anderen Seite erlangen Rechtssicherheit und können im Sinne des Endkunden auf eine größere Produktvielfalt zurückgreifen.
Auf dem weltweiten PV-Markt haben sich größere Module längst durchgesetzt. Dieser Trend wird vor allem durch neue Standardisierungen bei den Wafergrößen unterstützt und aufrechterhalten.
Größer ist nicht gleich effizienter
Auch wenn der Markt stetig höhere Leistungsklassen nachfragt und es für Privatanwender verlockend erscheint, übergroße Module zu verbauen: Auf Schrägdächern kann die Montage und Nutzung eingeschränkt sein. Solarinstallationen sind und bleiben im wortwörtlichen Sinne ein echtes Handwerk. Viele Installateur*innen montieren und tragen die Module von Hand. Daher sollten Module in Bezug auf Größe und Gewicht für eine Person noch gut handhabbar sein.
Schließlich gilt: Auch wenn Module aufgrund ihrer Größe einer höheren Leistungsklasse zugeordnet werden können, lohnt sich ein Blick auf die Effizienz der Zellen und des Moduls selbst sowie auf die eingesetzte Solartechnik. Denn der Modulwirkungsgrad steigt nicht analog zur Modulgröße. Kleine Module können ähnliche Energieerträge erzielen wie große.
Die Rückkontakttechnologie ist beispielsweise dafür bekannt, dass sie wesentlich früher am Tag und auch bei schlechten Lichtverhältnissen bereits Erträge liefert. Der Leistungsvorteil kann demnach auch höhere Stromerträge durch größere Module ausgleichen.
Das ideale Szenario ist aus meiner Sicht eine Mischung aus diesen drei Punkten: Module, die größer als 2 m² sind, von einer Person installiert werden können und auf Rückkontakttechnologie basieren. So wird man allen Seiten gerecht.
Die aktuelle Übersicht zur Umsetzung der Drei-Quadratmeter-Regel in den Bundesländern
Sechs Bundesländer, Rheinland-Pfalz, Hessen, Bayern, Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg und Niedersachsen, haben die neue Bestimmung schon umgesetzt. Damit sind flächenmäßig über 70 Prozent des deutschen Marktes abgedeckt. Acht Bundesländer starten damit jetzt und gehen von einer Fertigstellung bis Ende 2024 aus. Dazu zählen Berlin, Brandenburg, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Bremen und Schleswig-Holstein planen die Umsetzung bis März 2025 bzw. Februar 2025.
Tabelle der Bundesländer zum Stand zur Umsetzung der 3-Quadratmeter-Regel
(Stand, 6.9.24 – Alle Angaben sind ohne Gewähr und können kurzfristigen Veränderungen durch die Behörden unterliegen.)
Baden-Württemberg
Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO)
Im August 2024 umgesetzt
Bayern
Im November 2023 umgesetzt
Berlin
Bauordnung für Berlin (BauO Bln)
Geplant bis Ende 2024
Brandenburg
Brandenburgische Bauordnung (BbgBO)
Geplant bis Ende 2024
Bremen
Geplant bis März 2025
Hamburg
Hamburgische Bauordnung (HBauO)
Geplant bis Ende 2024
Hessen
Umgesetzt im August 2023
Mecklenburg-Vorpommern
Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V)
Geplant für 2024
Niedersachsen
Niedersächsische Bauordnung (NBauO)
Umgesetzt im Dezember 2023
Nordrhein-Westfalen
Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
Umgesetzt im März 2023
Rheinland-Pfalz
Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO)
Im September 2024 umgesetzt
Saarland
Saarländische Landesbauordnung (LBO)
Geplant bis Ende 2024
Sachsen
Geplant für 2024
Sachsen-Anhalt
Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt (BauO LSA)
Geplant bis Ende 2024
Schleswig-Holstein
Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein (Landesbauordnung - LBO)
Geplant bis Ende Februar 2025
Thüringen
Geplant bis Ende 2024
Alle Angaben basieren auf der Rückmeldung der jeweiligen Behörde. Die Ausführungen des DiBT können hier nachgelesen werden. https://www.dibt.de/de/aktuelles/meldungen/nachricht-detail/meldung/mvv-tb-20241-veroeffentlicht
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